Arbeitssicherheit bedeutet, arbeitsbedingten Unfälle und Krankheiten vorzubeugen sowie einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie umfasst eine Reihe von Anforderungen und Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle Beschäftigten im Betrieb wissen, wie sie ihren Arbeitsplatz sicher halten und Arbeitsunfälle minimieren können.
Hauptziel der Arbeitssicherheit ist es, die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitgeber und ihren Mitarbeitern zu gewährleisten. Damit dieses Ziel auch erreicht werden kann, müssen Faktoren, wie Arbeitsbedingungen, Schutzvorkehrungen und schließlich das Verhalten von allen Beschäftigten berücksichtigt und sorgfältig beurteilt werden.
Bei der Vermeidung von Gefahren geht es darum, dass potenzielle Gefahrenquellen frühst möglichst erkannt und beseitigt werden sollen, um Unfälle zu verhindern. Dieses Prinzip wird durch das Bereitstellen von sicheren Arbeitsmitteln und Arbeitsschutzausrüstungen sowie das Ergreifen von Maßnahmen zur Minimierung von Gefährdungen durch Arbeitsprozesse sichergestellt.
Arbeitsmittel und Arbeitsstätten sollen stets so gehalten werden, dass ihre sichere Nutzung dauerhaft gewährleistet werden kann. So müssen notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten rechtzeitig durchgeführt werden.
Mitarbeiter müssen über die Gefahren und Risiken an ihrem Arbeitsplatz informiert und in den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln eingewiesen werden, um Eigen- und Fremdverletzungen zu verhindern.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, berät gemeinsam mit Betriebsärzten und Betriebsärztinnen die Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz- sowie Gesundheitsschutz und unterstützt sie in ihrer Umsetzung.
Bereits ab der ersten angestellten Person haben alle Unternehmen eine Sifa zu bestellen. Die Art und der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richten sich nach der Anzahl der beschäftigten Personen und den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit dieser Personen.
Die persönlichen Anforderungen an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit richten sich nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2.
