Die Gesundheit der Mitarbeiter ist die Gesundheit des Unternehmens.
In der heutigen Arbeitswelt hat sich psychische Belastung bei der Arbeit als ein neues Aufgabenfeld des Arbeitsschutzes herausgestellt, dass gegenüber den klassischen Feldern des Arbeitsschutzes (wie chemische und physikalische Faktoren) immer mehr an Bedeutung gewinnt. In der negativen Ausprägung, als psychische Fehlbelastungen und Stress, stellen sie einen Gefährdungsfaktor dar, der die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nachhaltig schädigen kann. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, sie auch in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
In den letzten 10 Jahren verdoppelten sich die Krankschreibungen wegen psychischer Diagnosen. Im Schnitt ist jeder davon Betroffene über 40 Tage arbeitsunfähig.
Häufige Folgen: Bluthochdruck, Depression, Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen
Seit 2013 sind Unternehmen deshalb in der gesetzlichen Pflicht, im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes auch explizit die psychische Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schützen. Die Arbeitnehmervertretung ist dabei in umfassendem Maß in der Mitbestimmungs- und Mitwirkungspflicht.